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Bundesschienenwegeausbaugesetz BSWAG
      

Für den Bau neuer Schienenverkehrswege ist das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) und der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) maßgeblich.
Die beigefügte Darstellung soll den Zusammenhang verdeutlichen.



Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) BSWAG

Vom 15.11.1993, zuletzt geändert 31.10.2006

Zusammenfassung BILA:

-  Das BSWAG regelt die Finanzierung der Neubau- und Ausbaustrecken. So sind Dreijahrespläne mit den zur Ausführung anstehenden Projekten aufzustellen.

-  Das BSWAG regelt die Aufstellung und Überprüfung des Bedarfsplans (alle 5 Jahre)

-  Fußnote im BSWAG zur Neubaustrecke Rhein / Main - Rhein / Neckar:
„Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs im Raum Mannheim ausschließlich über den Hauptbahnhof Mannheim“

und

„Eine Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs in der Region Starkenburg ist über den Hauptbahnhof Darmstadt sicherzustellen“

Kommentar BILA:

-  Das BSWAG übernimmt den Bedarf für Neubau- und Ausbaustrecken aus dem Bundesverkehrswegeplan. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2003 aufgestellt.

-  Das BSWAG führt die Neubaustrecke Rhein / Main - Rhein / Neckar unter Lfd. Nr. 13 im Vordringlichen Bedarf.

-  Interessant für BILA ist die Gesetzesvorgabe, wonach der Bedarf spätestens nach Ablauf von 5 Jahren zu überprüfen ist. Diese Überprüfung steht jetzt an. Mit dieser Überprüfung wird die Prognose für Personenfernverkehr und Güterzüge angepasst. Gleichzeitig könnte mir dieser Überprüfung auch die Fußnote angepasst bzw. gestrichen werden. Die nötige Anpassung der Fußnote wurde bereits von mehreren Politikern angedeutet, u.a. von Dr. Michael Meister bei seinem Gespräch mit BILA am 30.03.2009.

Auslegung der Fußnote:

-  Die Metropolregion legt die Fußnote zu ihren Gusten aus und schließt damit den Bypass an Mannheim vorbei aus.

-  Über den Güterverkehr wird allerdings keine Aussage gemacht. Theoretisch kann die DB AG für den Güterverkehr den Bypass bauen.

-  Auch was den Schienenpersonenfernverkehr betrifft ist die Fußnote auslegbar. So spricht die Fußnote vom Schienenpersonenfernverkehr im Raum Mannheim. Was ist mit dem Anteil außerhalb des Raumes Mannheims?

-  Der Schienenpersonenfernverkehr im Raum Mannheim, ist ausschließlich über den Hauptbahnhof zu führen. Das heißt, Züge die in Mannheim halten, dürfen nur im Hauptbahnhof halten. Ein anderer Bahnhof, wie zum Beispiel der angedachte Metropolbahnhof, ist als Haltepunkt für den Raum Mannheim ausgeschlossen.

-  Der Schienenpersonenfernverkehr außerhalb des Raumes Mannheim muss folglich nicht über den Hauptbahnhof geführt werden. Die Züge die nicht im Hauptbahnhof Mannheim halten könnten demnach über den Bypass fahren.



Auszüge aus dem Gesetz

§ 1 Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes

(1) Das Schienenwegenetz der Eisenbahn des Bundes wird nach dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut, der diesem Gesetz beigefügt ist.

§ 4 Überprüfung des Bedarfs

(1)   Spätestens nach Ablauf von jeweils 5 Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung ob der Bedarfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Die Anpassung und Aufstellung erfolgen durch Gesetz.

§ 5 Planungszeitraum

(1) Zur Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung Dreijahrespläne auf. Die Dreijahrespläne bilden die Grundlage für die Aufstellung von Ausbauplänen für die Bundesschienenwege.

$ 8 Investitionen

(1) Der Bund finanziert Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahn des Bundes. Die Investitionen umfassen Bau, Ausbau sowie Ersatzinvestitionen  ….. im Rahmen der zur Verfügung stehenden haushaltsmittel. ….

(4) Die Eisenbahnen des Bundes tragen Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung ihrer schienenwege.

Anlage (zu § 1)

Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

1: Vordringlicher Bedarf, neue Vorhaben

LfdNr.

Vorhaben

13

NBS Rhein / Main-Rhein / Neckar 3)

3)       Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs im Raum Mannheim ausschließlich über den Hauptbahnhof Mannheim.
Eine Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs in der Region Starkenburg ist über den Hauptbahnhof Darmstadt sicherzustellen.

     

> Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes

> Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenausbaugesetzes


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