Gespräch mit Silke Lautenschläger und Klaus Ulrich Battefeld
Gespräch mit Frau Staatsministerin Silke Lautenschläger und Herrn Klaus Ulrich Battefeld beide Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlicher Raum und Verbraucherschutz, im Hessischen Landtag in Wiesbaden, am 14.05.2009, 11:00 bis 12:20 Uhr.
Teilnehmer: Staatsministerin Silke Lautenschläger, Klaus Ulrich Battefeld (Referatsleiter für Naturschutz), MdL‘s Herr Bauer, Herr Stephan, Herr Schmidt, Herr Sürmann, Landrat Matthias Wilkes, Bürgermeister Erich Maier, 1. Stadtrat Jens Klingler, Michael Köthe, Karl Hans Geil, Dieter Goll, Herr Melchior und Ulrich Guldner.
Das Gespräch wurde auf Anregung von Alexander Bauer anlässlich eines Gespräches mit BILA vereinbart. Bürgermeister Erich Maier übernahm den Schriftverkehr zu Herrn Bauer. Von BILA wurde sachbezogene Unterlagen (Situationsbericht, Gegenüberstellung der Varianten C und A300, Zusammenfassung, Karte) erstellt und vorab an die beteiligten Akteure versandt.
Hier die wesentlichen Aussagen:
· Die Naturschutzbehörden werden erst dann in das weitere Verfahren einbezogen, wenn das Planfeststellungsverfahren eingeleitet ist.
· Das heißt: Der Umweltbereich reagiert! Er agiert nicht! Er kann nicht vorauseilend Stellung beziehen.
· Die Hessische Landesplanungsbehörden (Ministerien Posch und Lautenschläger) kennen derzeit nur zwei Varianten, IIIA (entlang A67 plus A) und IVA (entlang der A5 plus A)
· Die Ziele und Grundsätze (Bündelung mit A67 oder A5) der Hessischen Landesplanung (LEP2000 und Regionalplan Südhessen 2000) sind einzuhalten, es sei denn, die DBAG legt eine gewichtige Begründung für eine andere Variante vor.
· Der Regionalplan Südhessen wird derzeit neu aufgestellt. Die 2. Offenlage wird vom 1.9. bis 1.10.2009 stattfinden. Mit der finalen Feststellung des Regionalplan Südhessen sei 2010 zu rechnen (RegPl Süd 2010). Weder bei der ersten Offenlage noch bis heute hätte die DBAG weitere Varianten eingereicht.
· Zusammenhängende Flächen genießen hohe Wertigkeit.
· Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete genießen einen nahezu identischen Schutz
· Das Bündelungsgebot wird hoch eingeschätzt
· Stellungnahmen (u.a. der Naturschutzbehörden) sind vom Eisenbahnbundesamt zu berücksichtigen, können aber im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses überwunden werden.
UG, 15.05.2009